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OFD Rheinland 23.04.2009 Kurzinfo ESt 28/2009, StuB 10/2009 S. 402

Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betrieb ab VZ 2007

Durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom (BGBl I S. 774), das am in Kraft tritt, wurde hinsichtlich der Entfernungspauschale rückwirkend ab VZ 2007 die bis VZ 2006 geltende Gesetzeslage wiederhergestellt. Dieses hat insbesondere zur Folge, dass bei allen Stpfl. Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit sie die Entfernungspauschale übersteigen, und Kosten für einen Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeitsstätte/zum Betrieb oder auf dem Rückweg ereignet hat, wieder neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten/Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.

Soweit Stpfl. nachträglich die Berücksichtigung der oben genannten Werbungskosten/Betriebsausgaben beantragen, lassen sowohl der alte (auf § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO gestützte) als ...

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