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StuB 10/2009 S. 405

Umfang der Aufklärung vor einem Vergleich

Die Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Mandanten über den Inhalt eines möglichen Vergleichs aufzuklären, dient auch dem Schutz der ohne den Vergleich bestehenden Rechtsposition des Mandanten. Dem Mandanten müssen nicht nur die Chancen und Risiken der Prozessführung verdeutlicht werden, also die Aussichten, den Prozess zu gewinnen oder zu verlieren. Der Mandant muss auch über Inhalt und Tragweite des beabsichtigten Vergleichs informiert werden. Schließt der Mandant einen Vergleich, weil ihn sein Rechtsanwalt über dessen Inhalt unzureichend aufgeklärt hat, kann der Schadenersatzanspruch des Mandanten nicht auf die Differenz zu der Vermögenslage beschränkt werden, die er als Inhalt des Vergleichs akzeptiert hätte – nicht aber die Gegenseite. Im Streitfall hatte der Anwalt...

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