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Die Dreifachbilanzierer vor und nach BilMoG
1. Weiterbestehende Dreifachbilanzierung
Das BilMoG ist wie jedes andere Gesetz (auch) ein Produkt der Lobbyarbeit. Die einen Interessengruppen konnten sich mit ihren Wünschen durchsetzen, die anderen nicht. Zu den Erstgenannten gehörten wie immer die Kreditinstitute und die Leasingbranche – aktuell ohnehin, da „systemrelevant” –, aber auch der wie immer definierte Mittelstand. Auf der Strecke geblieben ist die beachtliche Schar der Unternehmen, die der IFRS-Rechnungslegungspflicht unterliegen. Dabei handelt es sich keineswegs nur um die Großkonzerne, die im politischen Mainstream kein Mitleid verdienen, sondern auch um die beträchtliche Schar von oft nicht allzu großen Unternehmen, deren Anteile sich in der Hand von Konzernen befinden, die sich der IFRS-Rechnungslegungspflicht unterwerfen und der Konsolidierungsstelle „ packages” (HB II) liefern müssen. Aus wirtschaftspolitischer Sicht darf man die Frage stellen, ob es wirklich sinnvoll ist, investitionswilligen Ausländern auch auf dem Gebiet der Rechnungslegung eine bürokratische Hürde in Form der HGB-Pflichtbilanzierung aufzubauen.
Dieser Unternehmensbereich muss unverä...