Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2285.1.1.-8/2 St 32/St 33

Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland;
Zweisprachige koreanisch-deutsche Unterhaltserklärungen

Die Botschaft der Republik Korea hatte das Bundesministerium der Finanzen gebeten, statt der in den Unterhaltserklärungen vorgesehenen Bestätigung der Angaben zur Person durch die Gemeinde-/Meldebehörden die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung des koreanischen Familienregisters als Nachweis zuzulassen. In dem koreanischen Familienregister seien alle geforderten Angaben enthalten.

Da keine rechtliche Handhabe gesehen wird, auf einer Bestätigung durch die Gemeinde-/Meldebehörden zu bestehen, hat das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den (nicht abgedruckt) – zugestimmt.

Die auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums eingestellte zweisprachige koreanisch-deutsche Unterhaltserklärung wurde bereits gegen die anliegende Unterhaltserklärung ausgetauscht.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2285.1.1.-8/2 St 32/St 33

Fundstelle(n):
VAAAD-21119