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OLG Köln 30.12.1999 6 U 151/99

Urheberrecht; | Zulässigkeit von elektronischem Pressespiegel

Nach dem ) hat nun auch das OLG Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Verwertungsgesellschaft Wort in München untersagt, elektronische Pressespiegel zu lizenzieren. Dabei sei schon mit guten Gründen zu bezweifeln, dass Pressespiegel überhaupt, also auch in Papierform, unter § 49 UrhG fielen. Hiergegen spreche der Zweck der Ausnahmevorschrift. Jedenfalls stelle die elektronische Version nicht etwa lediglich eine Anpassung des herkömmlichen Pressespiegels an die moderne Technik dar. Vielmehr seien das Volumen und die Intensität des Eingriffs in die Nutzungsrechte beim elektronischen Pressespiegel erheblich höher. Zwar verstößt die Verwertungsgesellschaft durch die bloße Einziehung der Vergütung allein nicht unmittelbar gegen § 97 Abs. 1 UrhG, wirkt an der Ge...

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