Nachzahlungszinsen unterfallen dem verfassungsgemäßen Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG
Leitsatz
1) Nachzahlungszinsen für Steuern gem. § 233a AO sind vom Abzug als Betriebsausgaben gem. § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG ausgeschlossen,
auch wenn Erstattungszinsen als Betriebseinnahmen steuerpflichtig wären.
2) Das Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen auf Personensteuern ist jedenfalls gerechtfertigt, weil auch die Nichtabziehbarkeit
der Personensteuern selbst rechtmäßig ist.
3) Aus Gründen der Wettbewerbsneutralität zwischen Körperschaften und natürlichen Personen ist ein Gleichlauf der Behandlung
von Nachzahlungszinsen und Erstattungszinsen geboten. Bei natürlichen Personen besteht ein Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 3 EStG
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1054 Nr. 13 KÖSDI 2009 S. 16549 Nr. 7 EAAAD-20679
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