Besteuerung von Leistungen an eine Grenzgängerin aus einer
Schweizer Krankentagegeldversicherung
Leitsatz
1. Prämienzahlungen des
Schweizer Arbeitgebers an eine Krankentagegeldversicherung, durch die der
Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch auf Leistung im Versorgungsfall erwirbt,
unterliegen als Arbeitslohn eines Grenzgängers dem deutschen
Besteuerungsrecht.
2. Bei einer Kollektivversicherung
sind die Ausgaben des Arbeitgebers nach Maßgabe der Veranlassung auf die
einzelnen Arbeitnehmer aufzuteilen.
3. Leistungen aus einer privaten
Krankentagegeldversicherung im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
sind kein Arbeitslohn und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Fundstelle(n): OAAAD-20654
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.12.2007 - 3 K 141/07
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