Durchschnittssatzbesteuerung bei Pensionspferdehaltung
Leitsatz
Für die Umsätze aus dem Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport
genutzt werden, kann keine Durchschnittssatzbesteuerung für landwirtschaftliche Dienstleistungen nach § 24 UStG in Anspruch
genommen werden, da sie nicht zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen und daher nicht unter den Begriff des „Haltens
von Vieh” i. S. d. der 6. EG-Richtlinie fallen.
Es kommt nicht darauf an, ob die Pferdepensionsleistungen von einem landwirtschaftlichen Erzeuger oder von einem anderen
Unternehmer erbracht werden.
Unabhängig davon steht auch eine – neben der Unterbringung, Fütterung und Betreuung der Pferde – die Nutzung von Reitsportanlagen
umfassende einheitliche, nicht aufteilbare Leistung des Unternehmers der Durchschnittssatzbesteuerung entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 877 Nr. 11 StBW 2009 S. 1 Nr. 9 KAAAD-20651
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.02.2009 - 1 K 107/08 U
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