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Steueroptimierte Übertragung von Computern bei Pensionierung
Sachzuwendungen
Viele Arbeitgeber wollen geschätzten Arbeitnehmern anlässlich des Ausscheidens aus dem aktiven Berufsleben eine Sachzuwendung als Anerkennung der oft langjährigen Zusammenarbeit zukommen lassen. Doch häufig sind diese Sachzuwendungen mit steuerlichen Zusatzbelastungen für den Arbeitnehmer und/oder Arbeitgeber verbunden und das angedachte „Bonbon” zur Pensionierung bekommt durch die steuerliche Belastung einen bitteren Beigeschmack. Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise den bislang beruflich genutzten Computer anlässlich der Pensionierung schenken möchte, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, die unterschiedliche steuerliche Konsequenzen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verursachen und steuerliches Optimierungspotenzial beinhalten. Neben ertragsteuerlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer sind auch die umsatzsteuerlichen Folgen zu beachten.
I. Übereignung des PC in das Privatvermögen des Arbeitnehmers
1. Geldwerter Vorteil
[i]Grds. Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitVerbilligte oder unentgeltliche Übereignungen eines betrieblichen PC in das Privatvermögen des Arbeitnehmers sind grds. nach § 8 Abs. 1 EStG dem Arbeitslohn bzw. den Einkünften aus nic...BStBl 2002 II S. 300BStBl 2002 II S. 829BStBl 2007 II S. 269