Arbeitshilfe - Stand: 16.09.2009

Rückforderung von Ausfuhrerstattung innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist - Mustereinspruch

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Inhaftungnahme wegen zu viel gewährter Ausfuhrerstattung, obwohl vom Erstattungsempfänger vor Auszahlung des Erstattungsbetrages der Erstattungsbehörde mitgeteilt worden ist, dass der Erstattungsbetrag wegen der Verendung eines Tieres vor Ausfuhr aus der Gemeinschaft zu reduzieren sei.

Hat der Erstattungsempfänger „unregelmäßig” gehandelt, weil er die Überzahlung des Erstattungsbetrages nicht bei der Erstattungsbehörde angezeigt hat?

Ist die Verjährungsregelung des Art. 3 VO (EG) Nr. 2988/95 auch anzuwenden, wenn keine Unregelmäßigkeit seitens des Erstattungsempfängers vorliegt?

Wird durch einen, wegen formeller Mängel wieder aufgehobenen Haftungsbescheid die Verjährungsfrist unterbrochen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Hinweis:

: Vorlage an den EuGH

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
MAAAD-20578