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Haftungsrecht | Pflicht zum Schadensersatz des Vorstands bei Bilanzmanipulation
Die Beklagte war alleiniger Vorstand einer Betriebskrankenkasse. In deren Bilanz verschob sie eine Vielzahl von Rechnungspositionen in das Folgejahr, um das hohe Defizit zu verschleiern und eine Schließung dieser BKK zu verhindern. Nach der Fusion mit anderen Kassen klagte die Rechtsnachfolgerin gegen die inzwischen entlassene Beklagte auf Schadensersatz. Die Pflichtverletzung (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) [i]NWB 2009 S. 1512war unstreitig, das Ausmaß eines etwaigen zu berücksichtigenden Mitverschuldens jedoch strittig. Das BSG erkannte kein Mitverschulden und verurteilte die Beklagte zum Schadensersatz in voller (Antrags-)Höhe. Wegen der vorsätzlichen Verschleierung der Vermögenssituation habe die BKK gebotene Beitragssatzerhöhungen unterlassen. Dadurch entgingen ihr Beitragse...