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Reisevertragsrecht | Keine Haftung des Anbieters für Fehlbuchung auf Internetreiseportal
Der Betreiber eines Internetportals zur Buchung von Flügen und Reisen ist grundsätzlich weder zur Beratung noch zu einem wiederholten Hinweis (wegen Verwechslungsgefahr) auf das vom Kunden gewählte Reiseziel verpflichtet. Der Kunde nimmt bewusst die mit der Buchung über das Internet verbundenen Risiken in Kauf. Dazu gehört auch, dass er sich bei der Auswahl zwischen verschiedenen Zielorten gleichen Namens versehentlich „verklicken” kann.