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Erbschaftsteuer | Unentgeltliche Nutzungsrechte beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von Grundstücken
Nachdem der BFH seine Rechtsprechung durch Urteil v. - II R 71/05 (BStBl 2009 II S. 132) bestätigt hat, der zufolge bei dem Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts von Grundstücken gem. § 146 Abs. 7 BewG a. F. Belastungen des zu bewertenden Grundstücks mit Nutzungsrechten unberücksichtigt bleiben, ist durch die gleich lautenden Ländererlasse v. (BStBl 2009 I S. 344) der Nichtanwendungserlass der Verwaltung v. (BStBl 2004 I S. 272) aufgehoben worden. Dazu hat [i]NWB F. 9 S. 2927die OFD Münster mit Verfügung v. klargestellt, dass in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen (abweichend von R 163 und R 177 ErbStR 2003) für Bewertungsstichtage bis zum (auch nach § 138 Abs. 4 BewG i. d. F. des JStG 2007) für Zwecke des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts von Grundstücken Belastungen mit Nutzungsrechten unberücksichtigt bleiben. [i] OFD Koblenz, Kurzinformation Bedarfsbewertung v. 26. 3. 2009 - S 3014 b A - St 35 5 Die OFD Koblenz hat...