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Zur Reform des Prüfungsausschusses post BilMoG
Infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfährt der Prüfungsausschuss, welcher „aus der Mitte” des Aufsichtsrats zur Effektuierung der internen Corporate Governance gebildet wird, einen wesentlichen Bedeutungszuwachs im deutschen Bilanz- und Gesellschaftsrecht. Infolge der Konkretisierung des Anforderungs- und Tätigkeitsprofils und seiner Einrichtung, die allerdings für die meisten Unternehmen überwiegend optionaler Natur bleibt, könnte die Annahme bestehen, dass der deutsche Prüfungsausschuss zu einem „Audit Committee” angloamerikanischer Prägung aufgewertet werden soll. Der nationale Gesetzgeber hat jedoch die in § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kodifizierten Plenarvorbehalte bewusst beibehalten und die begrenzte Kompetenz des Prüfungsausschusses in der Regierungsbegründung zum BilMoG zum Ausdruck gebracht. Der vorliegende Beitrag gibt eine normative Bestandsaufnahme nach dem BilMoG unter besonderer Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex, der neugefassten Achten EG-Richtlinie sowie der EU-Empfehlung vom . Einbezogen wird ebenfalls die aktuelle Pressemitteilung des BMJ vom zur Einführung einer Cooling Off-Periode zum Wechsel e...