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BFH 12.02.2009 VI R 32/08, StuB 9/2009 S. 361

Einkommen-/Lohnsteuer | Übernahme von Mitgliedsbeiträgen als Arbeitslohn

Die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltsverein führt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 42d Abs. 1 EStG).

Praxishinweise: Bezüge und Vorteile, die „für” die Beschäftigung gewährt werden, sind als Arbeitslohn zu beurteilen, wenn ein Eigeninteresse des Arbeitnehmers zu bejahen ist. Der Entlohnungscharakter ist aber zu verneinen, wenn ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besteht. Für die Beurteilung der Eigenschaft als Arbeitslohn ist deshalb eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, bei der die Interessen des Arbeitnehmers und die des Arbeitgebers gegeneinander abzuwägen sind. Erlangt der Arbeitnehmer Vo...

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