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StuB 9/2009 S. 364

Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Am hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) beschlossen. Ziel der Gesetzesinitiative ist Folgendes: Sollten demnächst Staaten gegenüber dem deutschen Fiskus Auskünfte verweigern, soll das künftig negative Folgen auf verschiedene inländische Steuerregeln haben. Damit werden der Geschäftsverkehr mit unkooperativen Ländern sowie die dortige Geldanlage erschwert.

Gegenüber dem vorherigen Entwurf des sind folgende Änderungen zu erwähnen:

  • Die Anwendung der Sanktionen auf die einzelnen Staaten erfolgt nicht nur durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, sondern bedarf zusätzlich einer Zustimmung durch den Bundesrat.

  • Als kooperativ soll nunmehr ein Land bereits dann gelten, wenn...

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