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OFD Rheinland 01.04.2008 S 2176 – 1001 – St 134, StuB 9/2009 S. 359

Anrechnung von Knappschaftsrenten, Unfallrenten und anderen anrechenbaren Beträgen auf Leistungen des Bochumer Verbandes

Der monatliche Anrechnungsbetrag auf den Gruppenhöchstbetrag beträgt

  • für Bilanzstichtage ab dem bis zum 1.212 €

  • und für Bilanzstichtage vom bis 1.230 €.

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