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Keine Sonder- und Ansparabschreibung nach § 7g EStG für Verpachtungsbetriebe
Sowohl die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG als auch die Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG setzen gem. rkr. NWB LAAAD-00048 (EFG 2009 S. 102) einen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmenden und eine werbende Tätigkeit ausübenden Betrieb voraus (Bezug: § 7g Abs. 1 und 3 EStG 2001/2002).
Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.) hatte seine als Einzelunternehmen betriebene Metzgerei im Ganzen an die B-GmbH verpachtet. Die Anteile an der B-GmbH hielten zu je 50 % der Kl. und seine Ehefrau, die jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren; Gesellschafterbeschlüsse erforderten grundsätzlich die einfache Mehrheit. Entsprechend den Regelungen des Pachtvertrags trug der Kl. die Investitionen im Sachanlagevermögen. Der B-GmbH waren derartige...