Erlass eines erneuten Duldungsbescheides wegen Steuerschulden
Leitsatz
Die ersatzlose Aufhebung eines Duldungsbescheides schließt den erneuten Erlass eines Duldungsbescheides nach Ausübung des
Anfechtungsrechts nach § 4 Anfechtungsgesetz nicht aus.
Hat der Empfänger der Leistung mit Einwilligung des Zuwendenden die Gegenleistung an einen Dritten erbracht, liegt eine gleichwertige
Gegenleistung im Sinne des § 4 Anfechtungsgesetz nur vor, wenn sich die Zuwendung an den Dritten gleichwohl in einer Vermögensmehrung
bei dem Zuwendenden ausgewirkt hat.
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 898 Nr. 12 LAAAD-19674
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 02.12.2008 - 5 K 1509/07
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