Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer
Mutterpersonengesellschaft sind nicht tarifbegünstigt, wenn unmittelbar
vor der Anteilsveräußerung eine Tochterpersonengesellschaft
steuerneutral übertragen wurde
Leitsatz
Der Gewinn aus der
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht nach
§ 34 EStG (1998)
tarifbegünstigt, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem
zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche
Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher
stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden
sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 273 Nr. 5 RAAAD-19672
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 20.03.2008 - VI 247/2006
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.