Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer
Mutterpersonengesellschaft sind nicht tarifbegünstigt, wenn unmittelbar
vor der Anteilsveräußerung eine Tochterpersonengesellschaft
steuerneutral übertragen wurde
Leitsatz
Der Gewinn aus der
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht nach
§ 34 EStG (1998)
tarifbegünstigt, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem
zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche
Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher
stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden
sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 273 Nr. 5 RAAAD-19672
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 20.03.2008 - VI 247/2006