Ob die Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 3 Nr. 39 EStG steuerfrei sind, beurteilt sich ausschließlich
nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben
Personenkreis der Freigrenze für Geschenke
Leitsatz
1. Übt der Steuerpflichtige eine weitere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aus, ordnet die im Streitjahr 2002 geltende
Fassung des § 8 Abs. 2 SGB IV die sozialversicherungsrechtliche Zusammenrechnung an, die auch für § 3 Nr. 39 EStG mit der
Folge gilt, dass die Steuerbefreiung entfällt, da es an einer geringfügigen Beschäftigung i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
fehlt.
2. Bei der Freigrenze (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen
sind, müssen für einen Empfänger auch Geschenke berücksichtigt werden, die mit Rücksicht auf die Geschäftsbeziehung an Personen
gegeben werden, die dem Geschäftsfreund persönlich nahestehen.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.