Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden
Verlängerung der „Spekulationsfrist” für
Grundstücke von zwei auf zehn Jahre
Leitsatz
Die rückwirkende
Verlängerung der „Spekulationsfrist” für
Grundstücke von zwei auf zehn Jahre ist insoweit
verfassungsgemäß, als der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in
die Neuregelung mit einbezogen hat, die zum Zeitpunkt des in Kraft Tretens der
Neuregelung mangels Ablaufs der bis zum geltenden alten
Spekultionsfrist von zwei Jahren noch nicht „steuerentstrickt”
waren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1033 Nr. 13 UAAAD-19645
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.02.2009 - 3 K 1217/07
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