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Kann man sich spezialisieren und gleichzeitig klassische Dienstleistungen anbieten?
152Steuerberater: Ich habe eine Einzelkanzlei und will mich auf ein bestimmtes steuerrechtliches Thema spezialisieren. Muss ich die klassischen Dienstleistungen wie Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärung aufgeben?
153Gunther Hübner: Ja. Spezialisierung ist Leidenschaft, da ist kein Platz mehr für anderes. Ein Einzelkämpfer, der sich auf ein bestimmtes Thema spezialisiert, tut dies aus Faszination und Interesse an der Materie. Sie machen dann Ihr Hobby zum Beruf. Spezialisierung kombiniert mit den klassischen Dienstleistungen – das wäre ein fauler Kompromiss. Und Kompromisse sind am Markt noch nie erfolgreich gewesen. Es würde mich sehr verwundern, in der Auslage eines Genfer Uhrenhändlers Plastikuhren und Schweizer Edelfabrikate Seite an Seite zu finden. Spezialisierung erfordert Konsequenz.
StB: Ich möchte mich auf Unternehmensspaltungen spezialisieren. Die klassischen Bereiche wie Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärung machen mir keine besondere Freude. Dennoch denke ich, dass ich sie anbieten muss, weil meine Kunden auch die klassischen Dienstleistungen benötigen.
154GH: Was sagt denn der Kunde...