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BBEV Nr. 5 vom Seite 187

Weitere Verzögerung bei der Einführung der neuen Rahmenbedingungen für Finanzinvestoren (MoRaKG)

Das MoRaKG wird von der Europäischen Kommission auf unerlaubte staatliche Beihilfe überprüft

Von Dr. Michael Schachtner, Zürich

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) plante die Bundesregierung Steuervergünstigungen für Wagniskapitalgesellschaften sowie für natürliche Personen mit Beteiligungen an Wagniskapital. Um die Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften (Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag) zu untersuchen, hat die EU-Kommission eine förmliche Prüfung eingeleitet. Damit wird die Einführung der ursprünglich im Koalitionsvertrag v. angekündigten Verbesserung von Rahmenbedingen für Finanzinvestoren weiter verschoben. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Bedenken der Kommission und die grundsätzliche Problematik des Gesetzes auf.

I. Hintergrund

Das vom Bundesrat am angenommene Gesetz (BR-Drucks. 448/08(B) wird seit dem offiziell von der Europäischen Kommission auf staatliche Beihilfe im Rahmen des Art. 88 Abs. 2 EG-Vertrag geprüft (Drucks. K(2008)8922 endgültig).

Aufgrund der Einleitung des Prüfungsverfahrens tritt jetzt die Suspensivklausel (Art. 8 Abs. 1 MoRaKG) für alle begünstigend wirkenden steuerlichen Regelungen (§§ 19, 20 WKBG, § 8c Abs. 2 KStG) in Kraft. Damit werden diese Regelungen jeweils an dem Tag wirksam, an dem die Kommission ihre Vereinbarkeit mit dem ...

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