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Kindergeld: Trainee-Programm oder Volontariat Teil der Berufsausbildung
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Trainee-Programm Teil der Berufsausbildung sein kann. Absolviert ein Kind nach Abschluss eines Hochschulstudiums in den Fächern Germanistik, Anglistik und Wirtschaftswissenschaft bei einem Verlag gegen geringe Entlohnung ein Trainee-Programm, bei dem das Kind alle, den angestrebten Beruf berührende Sachbereiche durchläuft, liegt eine Berufsausbildung vor. Die Eltern erhalten deshalb weiterhin Kindergeld. Die Verwaltung hat Revision eingelegt.