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BBK Nr. 9 vom Seite 463

BilMoG – Was ist jetzt in der Praxis zu beachten?

WP/StB Frank Stahl

Das BilMoG entfaltet seine volle Wirkung erst für Geschäftsjahre ab 2010, kann aber freiwillig bereits früher angewandt werden. Bereits ab 2009 gelten neue Berichtspflichten für Anhang und Lagebericht. Somit ist im Einzelfall genau zu prüfen, wo Chancen und Risiken des BilMoG für die Unternehmen liegen.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte

Hinsichtlich der Bilanzierung selbst erstellter Vermögenswerte wie z. B. Patente, Rezepturen, Verfahren, Know-how besteht nunmehr ein Aktivierungswahlrecht und damit ein umfangreicher [i]Umfangreicher GestaltungsspielraumGestaltungsspielraum. Steuerlich bleiben die Aufwendungen nach wie vor abzugsfähig. Durch die Aktivierung können Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis ausbauen sowie ihre Fähigkeit verbessern, sich am Markt kostengünstig weiteres Kapital zu beschaffen. Von der Aktivierung ausgeschlossen bleiben z. B. selbst geschaffene Marken oder Kundenlisten.

Steuerlich ist weiterhin zu beachten: Durch die Aktivierung dieser Werte können sich [i]Auswirkungen auf die Zinsschranke Auswirkungen ergeben auf die handelsrechtliche Eigenkapitalquote und damit auf die steuerliche Abziehbarkeit von Zinsen im Rahmen der Zinsschranke.

Hinweis: Abweichend gilt aber zur [i]Abweichende Anwendung: Nur Entwicklungskosten ab 2010Anwendung: Eine A...

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