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BBK Nr. 9 vom Seite 418

BilMoG: Ein Überblick

Mit der Zustimmung des Bundesrats am liegt nun die endgültige Fassung des lang ersehnten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vor. Die umfassendste HGB-Reform seit 1986 wird vollumfänglich erstmals für Geschäftsjahre beginnend ab dem verbindlich anzuwenden sein. [i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 425Die Übersicht fasst altes und neues Recht der wesentlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zusammen.

I. Bilanzierungsgrundsätze und Ansatz


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§§ 238242 HGB a. F.
§§ 241a, 242 HGB n. F.
Buchführungs-, Bilanzierungs- und Inventurpflicht für alle Kaufleute.
Befreiung für Einzelkaufleute mit Umsatz < 500.000 € und Jahresüberschuss < 50.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Gj. oder am ersten Stichtag nach Neugründung.


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Bedingte Pflicht zur Stetigkeit (Soll-Vorschrift).
Unbedingte Pflicht zur Stetigkeit.


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Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Grundsätzliches Aktivierungswahlrecht, Aktivierungsverbot z. B. für selbst geschaffene Marken, Kundenlisten u. Ä.


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§ 249 HGB a. F.
§ 249 HGB n. F.
Ansatzgebot für
Ansatzgebot für
• Verbindlichkeitsrückstellungen,
• Verbindl...

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