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Einkommensteuer; | pauschale Kilometersätze bei Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen Behinderter
Das (BStBl 1996 I S. 446) zur Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen Geh- und Stehbehinderter, außergewöhnlich Gehbehinderter, Blinder und Hilfloser als agw. Belastung, geändert durch das (BStBl 2001 I S. 262), ist vom an mit der Maßgabe anzuwenden, dass der in Nr. 3 genannte Betrag von ,,0,58 DM/km'' durch den Betrag von ,,0,30 €/km'' ersetzt wird. Das (BStBl 1999 I S. 432) zur Berücksichtigung von Aufwendungen von Eltern erwachsener Behinderter in vollstationärer Heimunterbringung als agw. Belastung, geändert durch das (BStBl 2001 I S. 262), gilt vom an mit der Maßgabe, dass der unter III. genannte Betrag von ,,0,58 DM/km'' durch den Betrag von ,,0,30 €/km'' ersetzt wird ().