Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Zweibrücken 23.10.2008 1 Ss 140/08, NWB 18/2009 S. 1318

Steuerstrafrecht | Steuerverkürzung durch Steuerberater

Eine bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Steuerberaters wegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO setzt u. a. voraus, dass er eine Tathandlung i. S. des § 370 Abs. 1 AO begeht, mithin das „Machen von Angaben” oder deren pflichtwidriges Unterlassen vorliegt. Daran fehlt es nach dem Beschluss des OLG Zweibrücken v. , wenn die vom Berater lediglich vorbereitete und vom Steuerpflichtigen unterzeichnete Steuererklärung dessen bloßen Mitwirkungsvermerk enthält. Der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. , BStBl 2003 II S. 385), die eine weitergehende Verantwortlichkeit des Steuerberaters in diesem Fall annimmt, ist nicht zu folgen.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen