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Bezeichnung als Fachberater
Im Jahr 2008 haben sich die BStBK und der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV e. V.) dahingehend verständigt, dass das Führen der vom DStV e. V. verliehenen Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung” berufsrechtlich zulässig sei, wenn diese nicht als Zusatz zur Berufsbezeichnung „Steuerberater” erfolge (vgl. Pressemitteilung v. auf www.dstv.de). Die Bezeichnung müsse von der Berufsbezeichnung und dem Namen des Steuerberaters räumlich deutlich abgegrenzt werden und das Kürzel „DStV” müsse um „e. V.” ergänzt werden.
Ein StB versucht zurzeit, im Finanzrechtsweg durchzusetzen, seine aufgrund eines Fachberaterkurses zusätzlich erworbene Qualifikation als „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)” ohne räumliche Abgrenzung ...