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NWB BB 5/2009 S. 141

Alte Schnurlostelefone: Keine Betriebserlaubnis seit 1. 1. 2009

Alte analoge Schnurlostelefone nach dem sog. CT1+-Standard haben seit 1. 1. 2009 keine Betriebserlaubnis mehr und sollten von Ihnen und Ihren Mandanten zügig ersetzt werden. Sie sind nicht verboten, jedoch stellt der Betrieb von CT1+-Telefonen seit Januar eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Funkfrequenzen werden sukzessive vom Mobilfunkbetreiber O2 übernommen. Sie sollten die alten Apparate möglichst zeitnah ersetzen, um Sanktionen zu vermeiden.

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