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Fallstudie zur Zinsschranke
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 den steuerlichen Zinsausgabenabzug neu geregelt. Durch die Einführung der sog. Zinsschranke gem. § 4h EStG wird der Zinsausgabenabzug für viele Unternehmen eingeschränkt. Die Einschränkungen gelten unabhängig von der Rechtsform des finanzierten Unternehmens und der Person des Darlehensgebers. Der folgende Beitrag zeigt an einem Fallbeispiel ausführlich die Prüfungsschritte und Wirkungsweise der Zinsschranke auf.
I. Einführung
Mit der Einführung der sog. Zinsschranke durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen für viele Unternehmen deutlich eingeschränkt worden. Die Zinsschrankenregelung der § 4h EStG, § 8a KStG n. F. ersetzt die Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung des alten § 8a KStG.
Im Gegensatz zur alten Gesellschafter-Fremdfinanzierungsregelung enthält die Zinsschranke mit § 4h EStG auch eine einkommensteuerliche Gesetzesgrundlage und betrifft damit nicht nur Körperschaften, sondern auch Personenunternehmen. Des Weiteren beschränkt sich die Zinsschrankenregelung nicht nur auf die Gesellschafter-Fremdfinanzierung, sondern erfasst auch die von fremden Dritten ...