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Überblick über das Familienleistungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen , kurz das Familienleistungsgesetz, verabschiedet, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am zugestimmt hat. Mit dem Gesetz werden u.a. die steuerlichen Freibeträge für Kinder und das Kindergeld angehoben sowie die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnaher Dienstleistungen verbessert. Der folgende Beitrag stellt die Inhalte des Gesetzes vor.
I. Anhebung Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der Kinderfreibetrag wird ab 2009 für jedes Kind von bisher 3 648 € auf 3 864 € angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes i. H. von 2 160 € werden damit ab 2009 Freibeträge für jedes Kind i. H. von insgesamt 6 024 € gewährt.
Das Kindergeld wird ebenfalls ab 2009 angehoben. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld dann monatlich 164 €, für das dritte Kind 170 € und für das vierte und jedes weitere Kind 195 €.