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Einkommensteuer | Verfall des Anrechnungsüberhangs einer Steuerermäßigung
Entsteht bei einem Stpfl. infolge der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a EStG ein sog. Anrechnungsüberhang, kann der Stpfl. weder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe dieses Anrechnungsüberhangs noch die Feststellung einer rück- oder vortragsfähigen Steuerermäßigung beanspruchen (Bezug: § 35a EStG; Art. 3 Abs. 1 GG).
Praxishinweise: Die eindeutige gesetzliche Regelung des § 35a EStG sieht die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer bzw. den Vor- oder Rücktrag eines Anrechnungsüberhangs nicht vor. Diese Regelung ist nach Überzeugung des BFH auch verfassungsgemäß und liegt im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums. Es handelt sich um eine Steuerentlastung, und der Lenkungszweck der Vorschrift fordert keine weitergehende Regelung.