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BMF 05.10.2001 IV A 6 S 2176 42/01

Einkommensteuer; | Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Pensionsverpflichtungen und bei Zuwendungen an Unterstützungskassen

Mit Schr. v. - IV A 6 - S 2176 - 42/01 (BStBl 2001 I S. 661) hat das BMF zur Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und bei der Ermittlung der als BA abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen nach § 4d EStG (sog. Näherungsverfahren) ausführlich Stellung genommen. Zur Rentenanpassungsverordnung 2001 hat das BMF folgenden Hinweis veröffentlicht: Unter Bezugnahme auf das (BStBl 2000 I S. 1197) zur Anpassung der Rn. 13 des (BStBl 1997 I S. 1024) beträgt der Korrekturfaktor K für das Jahr 2001 1,0052. Ab Veröffentlichung der Rentenanpassungsverordnung 2001 im BGBl ist somit der bis dahin gültige Korrekturfaktor K = 0,9039 zu ersetzen durch K = 0,9039 x 1,0052 = 0,9086. Die Rentenanpassungsverordnung 2001 ist am im BGBl ve...BGBl 2000 I S. 1827BGBl 2001 I S. 403BStBl 2001 I S. 661

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