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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 458/07 EFG 2009 S. 800 Nr. 10

Gesetze: UStG § 15a, BGB § 93, BGB § 94

Vorsteuerberichtigungszeitraum für Fütterungs- und Lüftungsanlagen eines Schweinestalls

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG.

  2. Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile tritt an die Stelle des Zeitraums von 5 Jahren ein solcher von 10 Jahren.

  3. Die Fütterungs- und die Lüftungsanlage eines Schweinestalls unterliegen dem 10-jährigen Berichtigungszeitraum, da es sich bei ihnen um wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens handelt, die der Zweckbestimmung eines Schweinestalls als Gebäude entsprechen.

  4. Die Zuordnung der Fütterungs- und Lüftungsanlage auf nationaler Ebene zum Gebäude und damit zum Grundstück widerspricht nicht der 6. EG-Richtlinie.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 800 Nr. 10
MAAAD-18894

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.03.2009 - 16 K 458/07

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