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7. GPSGV

Siebente Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung - 7. GPSGV) (7. GPSGV)

v. 26.01.1993 (BGBl. I S. 133) Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Gerätesicherheitsgesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a des Gesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564) neu gefasst worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung des Ausschusses für technische Arbeitsmittel: