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EBRG

Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) (EBRG)

v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1548), Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (ABl. EG Nr. L 254 S. 64). Anm. d. Verlages: Dieses Gesetz wurde verkündet als Art. 1 des Gesetzes über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz – EBRG) vom 28.10.1996 (BGBl. I S. 1548) und ist am 1.11.1996 in Kraft getreten.