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PodG

Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG) (PodG)

v. 04.12.2001 (BGBl. I S. 3320) Anm. d. Verlages: Das Gesetz ist Art. 1 des Gesetzes über den Beruf der Podologin und des Podologen und zur Änderung anderer Gesetze. Vorschriften des Gesetzes, die zum Erlass von Rechtsvorschriften ermächtigen, sind am 8.12.2001 in Kraft getreten. Im Übrigen ist das Gesetz am 2.1.2002 in Kraft getreten.