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1. GPSGV

Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen - 1. GPSGV) (1. GPSGV)

v. 11.06.1979 (BGBl. I S. 629) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717), wird nach Anhörung des Ausschusses für technische Arbeitsmittel im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: