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BDG

Bundesdisziplinargesetz (BDG) (BDG)

v. 09.07.2001 (BGBl. I S. 1510) Anm. d. Verlages: Dieses Gesetz wurde verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 9.7.2001 (BGBl. I S. 1510) und ist am 1.1.2002 in Kraft getreten.