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KrPflAPrV

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) (KrPflAPrV)

v. 16.10.1985 (BGBl. I S. 2263) Auf Grund des § 8 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: