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VO (EWG) Nr. 574/72 Artikel 95

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenrechnung der Zeiten

Durchführung der Artikel 77 , 78 und  79 der Verordnung

Titel V Finanzvorschriften

Artikel 95 Erstattung der Sachleistungen aus der Krankenversicherung (Krankheit und Mutterschaft) an Rentner und ihre Familienangehörigen, die ihren Wohnort nicht in einem Mitgliedstaat haben, nach dessen Rechtsvorschriften sie eine Rente beziehen oder Anspruch auf Leistungen haben