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VO (EWG) Nr. 574/72 Artikel 82

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenrechnung der Zeiten

Durchführung des Artikels 67 der Verordnung

Durchführung des Artikels 68 der Verordnung

Artikel 82 Bescheinigung über die Familienangehörigen, die bei der Berechnung der Leistungen zu berücksichtigen sind