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VO (EWG) Nr. 574/72 Artikel 70

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenrechnung der Zeiten

Durchführung der Artikel 52 und  53 der Verordnung

Durchführung des Artikels 58 Absatz 3 der Verordnung

Artikel 70 Bescheinigung über die bei der Berechnung der Geldleistungen, einschließlich Renten, zu berücksichtigenden Familienangehörigen