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VO (EWG) Nr. 574/72 Artikel 68

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenrechnung der Zeiten

Durchführung der Artikel 52 und  53 der Verordnung

Durchführung des Artikels 57 der Verordnung

Artikel 68 Informationsaustausch zwischen Trägern bei Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine ablehnende Entscheidung – Zahlung von Vorschüssen bei Einlegung eines solchen Rechtsbehelfs