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VO (EWG) Nr. 574/72 Artikel 41

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenrechnung der Zeiten

Einreichung und Bearbeitung der Leistungsanträge

Bearbeitung der Anträge auf Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene in den Fällen des Artikels 36 der Durchführungsverordnung

Artikel 41 Bestimmung des für die Bearbeitung zuständigen Trägers