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VO (EWG) Nr. 574/72 Artikel 39

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenrechnung der Zeiten

Einreichung und Bearbeitung der Leistungsanträge

Artikel 39 Bearbeitung der Anträge auf Leistungen bei Invalidität in den Fällen, in denen für den Arbeitnehmer oder Selbstständigen ausschließlich die in Anhang IV Teil A der Verordnung aufgeführten Rechtsvorschriften galten