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VO (EWG) Nr. 574/72 Artikel 35

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften für die Zusammenrechnung der Zeiten

Einreichung und Bearbeitung der Leistungsanträge

Artikel 35 Anträge auf Leistungen bei Invalidität in den Fällen, in denen für den Arbeitnehmer oder Selbstständigen ausschließlich die in Anhang IV Teil A der Verordnung aufgeführten Rechtsvorschriften galten, sowie im Fall des Artikels 40 Absatz 2 der Verordnung