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VO (EWG) Nr. 574/72 Artikel 11a

Durchführung der Artikel 13 bis 17 der Verordnung

Artikel 11a Formvorschriften gemäß Artikel 14a Absatz 1 und Artikel 14b Absatz 2 der Verordnung und im Falle von Vereinbarungen gemäß Artikel 17 der Verordnung bei Ausübung einer Tätigkeit im Gebiet eines anderen als des Mitgliedstaats, in dem die betreffende Person gewöhnlich eine selbstständige Tätigkeit ausübt